Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung und Zahlungsbedingungen der Fa. EFS e. K. bei Geschäften zwischen Unternehmern
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren, soweit es sich beim Käufer um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden,
sind dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden,sind für den Verkäufer erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind, bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/ oder eine Rechnung erstellt wurde.
2. Frühere Angebote werden mit Erscheinen eines neuen Angebots bzw. einer aktualisierten Preisliste ungültig. Sonderangebotegelten nur solange der Vorrat reicht.
3. Der Verkäufer behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt,dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen.
4. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Fotos, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angebotendes Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
III. Leistungsumfang
Der Käufer beauftragt den Verkäufer zur Lieferung der Ware (Zierfische, sonstige Lebewesen, Produkte zur Haltung von Zierfischen und anderen Tieren etc.) aus den vom Verkäufer in den Angebotslisten aufgeführten Positionen. Grundlage einer Bestellung sind die Angebotslisten in der jeweils gültigen Fassung.
IV. Lieferung, Preise, Leistungszeit
1. Die Lieferungen erfolgen ab Firmenstandort in Sonnefeld, Am Waldrod 6. Frachtkosten gehen zu Lasten des Empfängers.Ab einem Nettowarenwert von € 450,00 ist die Lieferung im Rahmen unserer aktuellen Touren frachtfrei. Bei einem Warenwert unter € 450,00 die Sperrgut (Aquarien, Schränke, Abdeckungen sowie Sackware mit einem Gewicht von mehr als 5 kg proEinheit) enthalten, behält sich der Verkäufer das Recht vor, dieses ersatzlos zu streichen und die Kleinteile unfrei per Post zu versenden. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse soweit dadurch keine Rechtsverletzung vorliegt.
2. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie evtl. anfallender Verpackungs- und Transportkosten. Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten. Frühere Angebote werden mit Erscheinen eines neuen Angebotes bzw. einer aktualisierten Preisliste ungültig. Bei internationalen Sendungen trägt der Käufer die landesübliche Einfuhrumsatzsteuer.
3. Die Ware ist sofort nach Annahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen.Feststellbare Transportschäden und evtl. Verluste sind unverzüglich (spätestens nach 24 Stunden) schriftlich anzuzeigen.
4. Lebendtier-Reklamationen sind innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Spätere Anzeigen werden nicht mehr anerkannt. Bei allen Wirbellosen sowie jeglichen Meerwasser-Tieren garantieren wir lebende Ankunft - eventuelle Verluste bei Lieferung müssen unverzüglich nach Erhalt der Sendung, mit Bildnachweis, schriftlich an EFS gemeldet werden. Nachfolgende Reklamationen sind ausgeschlossen.
5. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Soweit eine Lieferung ausdrücklich vereinbart wurde, beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer etwaig vereinbarten (An) Zahlung.
6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
V. Erfüllungsort
Erfüllungsort des Verkäufers ist 96242 Sonnefeld, Deutschland.
VI. Gefahrübergang, Verpackungs- und Versandkosten
1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Verkäufers. Sobald die Waren an den Käufer übergeben worden sind geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung, werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind die Thermo- Transportboxen und Euro-Paletten sowie andere Mehrweg-Ladungsträger im Rahmen unseres aktuellen Tourenplans. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung aufzukommen und anfallende Kosten selbst zu tragen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
VII. Gewährleistung
1. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die empfangene Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, sofern sich ein Mangel zeigt, den Verkäufer unverzüglich Anzeige zumachen.
2. Bei Versand hat der Käufer die empfangende Ware unverzüglich, sofern sich ein Mangel zeigt, diesen auch dem Frachtführer nachweisbar anzuzeigen und auch darüber den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten. Gleiches gilt, wenn Waren mit Verspätung oder mit zu niederen Temperaturen eintreffen.
3. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
4. Die Ansprüche sind nach Wahl des Verkäufers auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
5. Lebende Tiere und Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen, d.h. eine Rücksendung an den Versender ist grundsätzlich ausgeschlossen.
6. Farbliche Abweichungen zwischen den Abbildungen in den Katalogen oder auf der Homepage des Verkäufers und den gelieferten Fischen stellen keinen Reklamationsgrund dar. Ausnahme ist ein abweichender Farbschlag zu dem bestellten Farbschlag.
7. Direktanlieferungen an den Endkunden des Käufers lehnt der Verkäufer grundsätzlich ab. Ausnahmen sind schriftlich festzuhalten. Reklamationsansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen bei Direktanlieferungen nicht. Die Reklamationsbearbeitung mit dem Endkunden liegt bei dem jeweiligen Käufer.
8. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
VIII. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen des Verkäufers sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zahlbar.
2. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Zahlungsverzug, so ist der Rechnungsbetrag während des Verzuges mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls dem Verkäufer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist der Verkäufer berechtigt, diesen geltend zu machen.
3. Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsverbindung wird die Bezahlung der ersten beiden Aufträge entweder in bar oder per Nachnahme abgewickelt.
4. Ist der Käufer mit einer fälligen Rechnung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so wird die gesamte Forderung des Verkäufers sofort fällig. Der Verkäufer kann in diesem Fall für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles Barzahlung vor Anlieferung der Ware verlangen.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen, einschließlich aller Nebenforderungen, aus dem Kaufvertrag vor.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum des Verkäufers gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen dem Verkäufer und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an den Verkäufer ab. Dieser nimmt die Abtretung an.
3. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
4. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nach, so kann der Verkäufer die Herausgabe der noch ein seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.
X. Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht, Gerichtsstandvereinbarung
1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglichen Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
2. Ist der Käufer Kaufmann, so ist - auch für Scheck- und Wechselverfahren - das für den Hauptsitz des Verkäufers zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer im Zeitpunkt der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
3. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingen im Übrigen nicht. Es gilt dann vielmehr, soweit gesetzlich zulässig, eine der ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommende als vereinbart.